Wer sind wir

Was ist die Bürgerstiftung ?

Sie ist eine selbständige und unabhängige Institution zur Förderung verschiedener gemeinnütziger Zwecke. Sie wird getragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen einsetzen und engagieren. Der breite Stiftungszweck ermöglicht die Teilhabe einer Vielzahl von Bürgern, die sich fördernd beteiligen und einbringen wollen.

Wozu eine Bürgerstiftung?

Mit Spenden und mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen fördert oder initiiert die Bürgerstiftung eine Mehrzahl unterschiedlicher, dem Gemeinwohl dienender Projekte. Sie versteht sich als Initiatorin gemeinnütziger Aktivitäten in unserer und für unsere Gemeinde. Darüber hinaus mobilisiert und koordiniert sie finanzielle Mittel für weiteres bürgerschaftliches Engagement. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Unternehmen können ihre individuellen Beiträge zum Gemeinwohl unter einem gemeinsamen Dach umsetzen. Die Bürgerstiftung verfolgt ausschließlich Zwecke, die nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde gehören.

Förderung

Was fördert die Bürgerstiftung ? 

Entsprechend den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen und den eingegangenen Spenden fördert die Bürgerstiftung gemeinnützige Projekte / Maßnahmen, besonders in den Bereichen...

 

Anträge auf Förderung oder Unterstützung können formlos an den Vorstand der Stiftung gestellt und begründet werden.

Dieser entscheidet dann darüber, wer oder was gefördert bzw. unterstützt wird. Bei seiner Entscheidung richtet sich der Stiftungsvorstand nach den Vorgaben der Satzung und nach den finanziellen Möglichkeiten außerhalb des Stiftungskapitals, welches dauerhaft unangetastet bleibt.

Gewinn

Materielle Vorteile:

Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und stellt für jede Zustiftung oder Spende eine Zuwendungsbescheinigung aus. Zustiftungen und Spenden können mit bis zu 20 Prozent der Einkünfte steuermindernd geltend gemacht werden.

Großspenden können wie bisher auf mehrere Jahre verteilt werden.

Erbschafts- und Schenkungssteuer:

Wird die Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt, fallen keine Erbschaftssteuern an.

Diese Steuerbefreiung gilt auch rückwirkend, wenn Erben oder Empfänger von Schenkungen innerhalb von 24 Monaten

Beträge an die Stiftung weiterleiten.

Ideelle Vorteile:

Unabhängig von den steuerlichen Anreizen setzen Sie mit Ihrem Beitrag ein Zeichen dafür, dass Bürger, gesellschaftliche Gruppen und Unternehmen, Verantwortung für eine mitmenschliche Gesellschaft übernehmen.

Mit Ihrem Engagement vor Ort erleben Sie unmittelbar wozu Ihr Beitrag dient.

Sie sehen, was damit geschieht und was erreicht werden kann. Die Bürgerstiftung Ballrechten-Dottingen bewirkt

nachhaltig Gutes für unseren Ort. Sie handelt nach dem Motto:

"Es ist schön, Gutes zu tun - aus kleinen Summen kann nachhaltig Großes entstehen".

Deshalb die Bitte:

"Gehen Sie nicht stiften - sondern kommen Sie stiften"

Unser Flyer

Unser Flyer für Bleibendes

Selbstverpflichtung gem. "Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Die Bürgerstiftung Ballrechten-Dottingen, Am Klosteracker 4, 79282 Ballrechten-Dottingen wurde 2012 gegründet.

Die Satzung befindet sich zum Nachlesen unter "wer sind wir" und "Satzung". Die Tätigkeitsberichte befinden sich unter "wer sind wir" und "Tätigkeitsberichte". Die bbd wird ausschließlich durch ehrenamtliches Personal geführt/verwaltet. Mittel für den Stiftungszweck kommen aus der Verzinsung des Stiftungskapitals, Spenden und Erlöse bei Veranstaltungen. Die Mittelverwendung ist aus den Tätigkeitsberichten ersichtlich. Die bbd ist eine selbständige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Als Vorstand fungieren, Herr Heinz-Wolfgang Spranger, stv Vorstand, Herr Martin Bücker- Flürenbrock, Schatzmeister, Herr Jürgen Zirlewagen, Schriftführerin, Frau Veronika Baur, Beisitzerin Frau Dr. Katja Pioch-Vogl und Frau Gonda Bakker

Aufsichtsorgan ist die Stifterversammlung. Vorsitzender, Herr Christof Nitz, stv. Vorsitzende, Frau Ursula Wasmer und Schriftführer, Herr George Manke.